Datenschutzbeauftragter

Januar 2008: Das Datenschutzbüro ist DIN EN ISO 9001 zertifiziert.

Mit Ablauf des
22.05.2005 ist die Übergangsfrist für das neue Bundesdatenschutzgesetz abgelaufen. Von vielen ungeachtet können hier Geldbußen verhängt werden. Bitte lassen Sie sich aber von solchen Aussagen nicht zu sehr erschrecken. Viele Anbieter versuchen über die "Angst" Ihre Dienstleistung anzubieten. Wir halten eine solche Vorgehensweise für Falsch. Aber trotz allem, wenn Sie oder Ihr Unternehmen unter die Pflicht zu Bestellung eines Datenschutzbeauftragen fallen, beraten wir Sie gern.

Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) schreibt die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten vor, wenn Sie mehr als 4 Mitarbeiter beschäftigen, die mittels automatisierter Verarbeitungstechniken personenbezogene Daten erheben, verarbeiten oder nutzen oder Daten verarbeiten die der Vorabkontrolle unterliegen.

Am 24.10.95 ist die EU Richtlinie "Zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung Personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr" verabschiedet worden. Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) muss seit dem 22.05.04 von den öffentlichen und nicht-öffentliche Stellen (natürliche, juristische Personen und Gesellschaften und andere Personenvereinigungen des privaten Rechts) umgesetzt werden.

Sie können einen internen oder externen Datenschutzbeauftragten bestellen, der die Aufgabe für Ihr Unternehmen übernimmt.

Die Vorteile eines externen Datenschutzbeauftragten:

  • Keine zusätzlichen Aufgaben für Ihre Mitarbeiter
  • Keine Interessenkollision mit bisheriger Tätigkeit
  • Transparente und nachvollziehbare Kosten
  • Keine Kosten für Aus- / Weiterbildung
  • Keine Kosten für Literatur und Fachzeitschriften
  • Schnelle Anpassung des Datenschutzaufwandes an die jeweilige Unternehmenssituation
  • Keine Konfliktsituationen mit Arbeitgeber und Mitarbeiter
  • Synergieeffekte / Erfahrungen können genutzt werden
  • Kein Abberufungsschutz
  • Vermeidung von "Betriebsblindheit" / höhere Objektivität
  • Wettbewerbsvorteil durch Vertrauens- und Imagegewinn bei Kunden
  • Kompetenter Ansprechpartner

Vorteile für einen internen Datenschutzbeauftragten:

  • Vor Ort
  • Kurze Wege
  • Schnell erreichbar
  • Kennt die Organisationsstrukturen

 

Eigenschaften des Datenschutzbeauftragen

Der Datenschutzbeauftragte (DSB) muss die Vorschriften der Datenschutzgesetze des Bundes und der Länder und alle anderen den Datenschutz betreffenden Rechtsvorschriften anwenden können.

Er muss IT-Kompetenz haben. Er muss zuverlässig sein und darf nicht im Konflikt mit anderen Tätigkeiten im Betrieb stehen.

Daher schließen sich folgende Gruppen aus: Geschäftsführung, Verwandtschaft, Personalleiter, EDV Leiter.

Ein nicht fachkundiger DSB gilt als nicht bestellt!
 

Dienstleistungen die wir für Ihr Unternehmen übernehmen:

  • Beratung zu Datenschutz und Datensicherheit (keine Rechtsberatung)
  • Erstellen des öffentlichen Verfahrensverzeichnis nach §4g, 2, BDSG
  • Dokumentation der internen Verarbeitungen (interne Verfahrensverzeichnisse)
  • Erstellen des Datenschutzkonzeptes
  • Regelmäßige Schulung der Mitarbeiter
  • Sicherstellen der Kontrollen nach §9 BDSG
  • Durchführen von Vorabkontrollen
  • Abwicklung der Verschwiegenheitsverpflichtung Ihrer Mitarbeiter und Dienstleister
  • Stellen des zertifizierten Datenschutzbeauftragten
  • Durchführen von Datenschutzaudit, §9a, BDSG


Gerne informieren wir Sie umfassender bei einem ersten persönlichen Gespräch.

Telefon: +49 281 68 40 45 7   (Termine nach telefonischer Vereinbarung).
E-Mail:  service@wormann-proconsult.de oder per
Kontaktformular.