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Datenschutzbeauftragter
Januar 2008: Das
Datenschutzbüro ist DIN EN ISO 9001 zertifiziert.
Mit Ablauf
des 22.05.2005 ist die Übergangsfrist für das neue
Bundesdatenschutzgesetz abgelaufen. Von vielen ungeachtet können hier
Geldbußen verhängt werden. Bitte lassen Sie sich aber von solchen
Aussagen nicht zu sehr erschrecken. Viele Anbieter versuchen über die
"Angst" Ihre Dienstleistung anzubieten. Wir halten eine solche
Vorgehensweise für Falsch. Aber trotz allem, wenn Sie oder Ihr
Unternehmen unter die Pflicht zu Bestellung eines Datenschutzbeauftragen
fallen, beraten wir Sie gern.
Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) schreibt die Bestellung eines
Datenschutzbeauftragten vor, wenn Sie mehr als 4 Mitarbeiter
beschäftigen, die mittels automatisierter Verarbeitungstechniken
personenbezogene Daten erheben, verarbeiten oder nutzen oder Daten
verarbeiten die der Vorabkontrolle unterliegen.
Am 24.10.95 ist die EU Richtlinie "Zum Schutz natürlicher
Personen bei der Verarbeitung Personenbezogener Daten und zum freien
Datenverkehr" verabschiedet worden. Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
muss seit dem 22.05.04 von den öffentlichen und nicht-öffentliche
Stellen (natürliche, juristische Personen und Gesellschaften und andere
Personenvereinigungen des privaten Rechts) umgesetzt werden.
Sie können einen internen oder externen Datenschutzbeauftragten
bestellen, der die Aufgabe für Ihr Unternehmen übernimmt.
Die Vorteile eines externen
Datenschutzbeauftragten:
- Keine zusätzlichen Aufgaben für Ihre
Mitarbeiter
- Keine Interessenkollision mit
bisheriger Tätigkeit
- Transparente und nachvollziehbare
Kosten
- Keine Kosten für Aus- /
Weiterbildung
- Keine Kosten für Literatur und
Fachzeitschriften
- Schnelle Anpassung des
Datenschutzaufwandes an die jeweilige Unternehmenssituation
- Keine Konfliktsituationen mit
Arbeitgeber und Mitarbeiter
- Synergieeffekte / Erfahrungen können
genutzt werden
- Kein Abberufungsschutz
- Vermeidung von "Betriebsblindheit" /
höhere Objektivität
- Wettbewerbsvorteil durch Vertrauens-
und Imagegewinn bei Kunden
- Kompetenter Ansprechpartner
Vorteile für einen internen
Datenschutzbeauftragten:
- Vor Ort
- Kurze Wege
- Schnell erreichbar
- Kennt die Organisationsstrukturen
Eigenschaften des Datenschutzbeauftragen
Der Datenschutzbeauftragte (DSB) muss die Vorschriften der
Datenschutzgesetze des Bundes und der Länder und alle anderen den
Datenschutz betreffenden Rechtsvorschriften anwenden können.
Er muss IT-Kompetenz haben. Er muss zuverlässig sein und darf nicht im Konflikt mit
anderen Tätigkeiten im Betrieb stehen.
Daher schließen sich folgende
Gruppen aus: Geschäftsführung, Verwandtschaft, Personalleiter, EDV Leiter.
Ein nicht fachkundiger DSB gilt als nicht bestellt!
Dienstleistungen die wir für Ihr Unternehmen
übernehmen:
-
Beratung zu Datenschutz und
Datensicherheit (keine Rechtsberatung)
-
Erstellen des öffentlichen
Verfahrensverzeichnis nach §4g, 2, BDSG
-
Dokumentation der internen
Verarbeitungen (interne Verfahrensverzeichnisse)
-
Erstellen des
Datenschutzkonzeptes
-
Regelmäßige Schulung der
Mitarbeiter
-
Sicherstellen der Kontrollen
nach §9 BDSG
-
Durchführen von Vorabkontrollen
-
Abwicklung der
Verschwiegenheitsverpflichtung Ihrer Mitarbeiter und Dienstleister
-
Stellen des zertifizierten
Datenschutzbeauftragten
-
Durchführen von Datenschutzaudit, §9a, BDSG
Gerne informieren wir Sie umfassender bei einem ersten persönlichen
Gespräch.
Telefon: +49 281 68 40 45 7 (Termine nach telefonischer
Vereinbarung).
E-Mail: service@wormann-proconsult.de
oder per
Kontaktformular. |